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EU-Kommission: Beihilfe- anträge bis 15. Juni möglich

Frist verlängert

Veröffentlicht am
Zur Unterstützung der Landwirtschaft in der Corona-Krise hat die EU-Kommission allen Mitgliedstaaten zugebilligt, die Frist zur Einreichung der Beihilfeanträge, die eigentlich am 15. Mai enden würde, bereits jetzt um vier Wochen auf den 15. Juni zu verschieben. Nach Angaben der Brüsseler Behörde soll so den Landwirten die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Unterlagen pünktlich einzureichen und die Hilfe zu erhalten, die ihnen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zusteht. Deutschland lässt in der Regel eine Verlängerung der Antragsfrist nicht zu. Allerdings erklärte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, dass das Ressort die Kommissionspläne begrüße. Ein konkreter Vorschlag liege allerdings zurzeit noch nicht vor.
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