Bauernverband mahnt rasche Binnendifferenzierung an
Neue Düngeverordnung in Kraft getreten
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist die neue Düngeverordnung (DüV) am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Der Deutsche Bauernverband hat seine Kritik an deren Ausgestaltung erneuert und die Länder zur schnellen Binnendifferenzierung aufgefordert. Eine bedarfsgerechte Düngung müsse weiter möglich sein.
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Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie musste Deutschland seine Düngevorgaben verschärfen, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Seit der Verabschiedung der DüV Ende März im Bundesrat wurden vom Bundeslandwirtschaftsministerium rund 10.000 Einwendungen von Verbänden und Landwirten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Strategischen Umweltprüfung kategorisiert und ausgewertet. Mit Ausnahme der zusätzlichen Auflagen in den nitratsensiblen Gebieten gelten die neuen Regelungen ab sofort. Hier hat die Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete" sowie die...
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