Hilfe bei Liquiditätsengpässen wegen Corona
Antworten zur Soforthilfe
Seit dem 9. April 2020 können auch Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion einen Antrag auf Corona-Soforthilfe stellen. Hier lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass das landwirtschaftliche Unternehmen durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Die Existenz muss gefährdet sein, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden betrieblich bedingten Sach- und Finanzaufwand (zum Beispiel Mieten, Pachten, Leasingraten, Betriebsmittel) zu decken. Um den tatsächlichen Liquiditätsengpass und damit die sich daraus ergebende maximale Höhe der Förderung (= anrechenbare Betriebskosten abzüglich der betrieblichen Einnahmen) zu berechnen, zählen Sie die Kosten des fortlaufenden betrieblichen Sach-...
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