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Dreijährige steuerliche Tarifermäßigung greift für Landwirte

Tarifermäßigung – jetzt geht’s los

Nach einer jahrelangen Hängepartie wurde die Tarifermäßigung von der Europäischen Kommission als beihilfeberechtigte Maßnahme genehmigt. Trotz der Zustimmung bereits im Januar 2020 ist eine Umsetzung erst jetzt möglich, da weder die Formulare und Anträge noch die Programmierung der Software auf der Fiskalseite zur Verfügung standen.
Veröffentlicht am
Das ursprünglich als steuerliche Begünstigungsvorschrift vorgesehene Gesetz wurde durch den Beschluss und die Umformulierung durch die EU-Kommission in eine Beihilfevorschrift verändert. Zwar bleibt sie im Einkommensteuergesetz verankert, jedoch ist sie nun eine reine Beihilfe, so die EU-Kommission. Die Tarifermäßigung bewirkt eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung in einem festgelegten Dreijahreszeitraum. Somit können Schwankungen beim Steuersatz ausgeglichen werden, da höhere Gewinne in guten Erntejahren mit niedrigeren Gewinnen in schlechten Erntejahren ausgeglichen werden. Im Ergebnis kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung (der Einkommensteuer) im betrachteten Zeitraum führen. Dabei gilt die Faustformel:...
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