EuRH kritisiert Rückgang der wilden Bestäuber
Schutzlos
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Maßnahmen der Europäischen Union zum Artenschutz haben den Wildbestäubern, wie Wildbienen, Wespen, Schwebfliegen, oder Schmetterlingen, „keinen Schutz geboten". Dieses Fazit zieht der Europäische Rechnungshof (EuRH) vergangene Woche. Einen wesentlichen Grund dafür sehen die Prüfer in dem Umstand, dass wichtige EU-Politikbereiche, darunter die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), keine spezifischen Verpflichtungen zum Schutz dieser Tiere enthalten. „Weitgehend wirkungslos" geblieben ist dem Rechnungshof zufolge die Biodiversitätsstrategie der EU-Kommission für das Jahr 2020. Gleiches gelte für die 2018 vorgelegte Bestäuber-Initiative. Mitverantwortlich dafür machen die EU-Prüfer die EU-Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel, denn diese...
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