Biodiversität-Gesetzespaket nimmt letzte Hürde
Landtag beschließt Gesetzesänderung
Vergangene Woche fand im Landtag Baden-Württemberg die zweite Beratung über das Gesetz zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes statt. Der Landtag hat anschließend mit großer Mehrheit für die Änderungen gestimmt.
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Gemäß dem Beschluss soll in dem Bundesland der Ökolandbau bis 2030 von aktuell etwa 14 Prozent auf dann 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgeweitet werden. Dafür sollen Landesflächen bei der Neuverpachtung vorrangig ökologisch bewirtschaftet werden. Daneben ist eine mengenmäßige Verringerung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Weitere Gesetzesänderungen betreffen die Ausweisung von Schutzflächen. So soll bis 2030 auf 15 Prozent der Landesfläche ein Biotopverbund aufgebaut werden. Zur Förderung von Refugialflächen soll jeder landwirtschaftliche Betrieb mindestens 5,0 Prozent an ökologisch wirksamen Maßnahmen umsetzen. Zudem wird der...
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