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Umweltministerium legt Gesetzentwurf vor

Zehn Meter für den Insektenschutz

Um den Insektenschutz in Deutschland voranzutreiben, will das Bundesumweltministerium nicht nur die Landwirtschaft in die Pflicht nehmen, sondern auch über eine allgemeine Verminderung der Lichtverschmutzung für Verbesserungen sorgen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Insektenschutzgesetzes hervor, der vom Umweltressort jetzt zur Ressortabstimmung weitergeleitet wurde.
Veröffentlicht am
Bundesumweltministerin Svenja Schulze schlägt für die Landwirtschaft einen Randstreifen von zehn Metern zwischen Gewässern und den Flächen vor, auf denen chemischer Pflanzenschutz betrieben wird. Sofern der Gewässerrandstreifen dauerhaft begrünt ist, soll ein Abstand von fünf Metern ausreichend sein. Zur Verringerung der Lichtverschmutzung sollen gemäß dem Vorschlag des Umweltministeriums in unbebauten Bereichen von Naturschutzgebieten nur noch ausnahmsweise neue Straßenlaternen, Wegbeleuchtungen und leuchtende Werbetafeln zulässig sein. Darüber hinaus sollen Himmelsscheinwerfer zeitweise verboten werden. Die Ressortabstimmung zum vorliegenden Entwurf, der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Wasserhaushaltsgesetzes...
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