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Fortbildung für den Sachkundenachweis

Weniger Mitteleinsatz ist möglich

Das Biodiversitätsstärkungsgesetz zielt unter anderem auf einen geringeren Einsatz an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ab. Doch wie und wo kann angesetzt werden? Antworten darauf lieferte das BWagrar/LBV-Online-Seminar zum Sachkundenachweis im Pflanzenschutz.
Veröffentlicht am
Foto: Maier
Die Ziele des aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen" entstandenen Biodiversitätsstärkungsgesetz beim Pflanzenschutz sind ehrgeizig. Das wurde aus den Ausführungen von Dr. Andreas Maier vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Online-Seminar deutlich. So soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 landesweit um 40 bis 50 Prozent reduziert werden, wobei es dazu aber keine einzelbetriebliche Verpflichtung gibt. In Naturschutzgebieten sind Pflanzenschutzmittel ab 2022 verboten, Ausnahmeregelungen für betroffene landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen möglich sein. In anderen Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet, Biotope, Natura 2000 Gebiete und Naturdenkmale) muss der Einsatz nach den Richtlinien...
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