Niedersachsen: Erlass zur Stallpflicht für einige Landkreise
Nach Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Niedersachsen (ML) wird es zunächst keine landesweite Stallpflicht für Freilandgeflügel geben, diese wird allerdings in den nächsten Tagen in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben.
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Mit Vorliegen aktueller Risikobewertungen in Niedersachsen in den Landkreisen und unter Abstimmung mit den Veterinärämtern der Küstenlandkreise und der Landkreise mit hoher Geflügeldichte werden in den nächsten Tagen folgende Landkreise und kreisfreien Städte zum Schutz der Nutzgeflügelbestände die Aufstallung sämtlicher Geflügel-Freilandhaltungen, einschließlich Hobbyhaltungen, anordnen:
Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Stadt Delmenhorst, Stadt Emden, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Stadt und Landkreis Oldenburg, Stadt und Landkreis Osnabrück, Osterholz-Scharmbeck, Stade, Vechta, Wesermarsch, Stadt Wilhelmshaven und Wittmund.
Darüber hinaus werden die übrigen Veterinärämter des Landes vom ML aufgefordert, ihre Risikobewertungen fortlaufend zu aktualisieren und eine Teil-Aufstallung in avifaunistisch wertvollen Gebieten zu prüfen. Die Zuständigkeit der für eine Aufstallung notwendigen Risikobewertung liegt bei den Landkreisen.
Bisherige Befunde in Niedersachsen
Bislang wurde in Niedersachsen bei drei Wildvögeln (zwei Enten im Landkreis Cuxhaven und eine Nonnengans im Landkreis Wesermarsch) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen.
Das ML weist in seiner Meldung darauf hin, dass Ausnahmen von der Aufstallungspflicht für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten nach der Geflügelpest-Verordnung möglich sind.
Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise angewiesen, die Betriebe auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen hinzuweisen.