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Aviäre Influenza | Baden-Württemberg

Geflügelpest: Bodenseekreis verlängert Stallpflicht

Im Bodenseekreis ist bei mittlerweile 23 Möwen die Vogelgrippe (Geflügelpest) labordiagnostisch nachgewiesen worden. Das Landratsamt hat jetzt eine Verlängerung der Aufstallungspflicht gemeldet.

Veröffentlicht am
Zum Schutz der Geflügelbestände verlängert das Landratsamt das landkreisweite Aufstallungsgebot.
Zum Schutz der Geflügelbestände verlängert das Landratsamt das landkreisweite Aufstallungsgebot.Essmann/agrar-press.de
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Neben Fundorten entlang des Bodenseeufers von Sipplingen bis Kressbronn am Bodensee wurde zudem bei einer Möwe in Salem die Vogelgrippe nachgewiesen. Die Zahl der gemeldeten toten Vögel, so das Landratsamt, sei dennoch rückläufig und mit dem Abzug vieler Wasservögel in ihre Sommer-Brutreviere scheinen die Infektionen langsam zurückzugehen.

Zum Schutz der Geflügelbestände verlängert das Landratsamt daher das seit Anfang März geltende und landkreisweite Aufstallungsgebot noch einmal bis vorerst 30. April 2023. Durch die verlängerte Aufstallungspflicht solle aber weiter verhindert werden, dass die Infektion auf Nutzgeflügelbestände übergreift. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private und Hobby-Geflügelhaltungen.

Die Geflügelhalter sind aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Auch soll unbedingt darauf geachtet werden, dass Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk einzuschleppen.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.

Außerdem werden die Bürger im Landkreis weiterhin gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Die Tiere werden dann eingesammelt und im Labor untersucht. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden. Außerdem sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art dem Veterinäramt zu melden.


Aktuelle Fälle der Aviären Influenza (Geflügelpest) in Deutschland finden Sie in unserem Geflügelpest-Radar.

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