Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis Kleve
Aufgrund der jüngsten Geflügelpest-Ausbrüche in Rees, im niederländischen Grenzgebiet, in Weeze und in Kalkar ordnete die Veterinärabteilung des Kreises Kleve am 13. Dezember mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügel an.
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Die Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest gelten für alle gewerblichen und privaten Halter. Somit muss das Geflügel im gesamten Kreis Kleve ab sofort in den Stall. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Die Aufstallung der Tiere muss entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) erfolgen.
In der Gemeinde Kalkar hatte sich zuletzt der Verdacht auf Geflügelpest in einer gewerblichen Geflügelhaltung am vergangenen Freitag bestätigt. Daraufhin musste der gesamte Geflügelbestand – mehr als 1.800 Tiere – getötet werden.