Geflügelpest: Risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Neu-Ulm
Im Landkreis Neu-Ulm wurde aufgrund von Funden von Wildvögeln mit Geflügelpest eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 21. Mai 2023 und betrifft bestimmte Risikogebiete im Landkreis.
- Veröffentlicht am

Am 25. April hat das Landratsamt Neu-Ulm eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel vorschreibt. Grund dafür sind Funde von Wildvögeln im Landkreis Neu-Ulm, bei denen die Geflügelpest nachgewiesen wurde. Seit einigen Tagen wurden im Landkreis Neu-Ulm bereits mehr als 1200 tote Wildvögel gemeldet, vor allem um den Plessenteich, den Ludwigsfelder Baggersee und vereinzelt auch am Donauufer. Betroffen waren bislang fast ausschließlich Lachmöwen.
Aufgrund der raschen Ausbreitung und der hohen Anzahl an dokumentierten Totfunden geht der Veterinärdienst des Landratsamtes Neu-Ulm von einem hochdynamischen Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation aus, das von einem durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesenen hochpathogenem Erreger (H5N1) der Geflügelpest, getragen wird. Daher sei in den nächsten Tagen und Wochen von einer akuten Gefährdung von im Freien gehaltenem Nutz- und Hausgeflügel im Landkreis Neu-Ulm auszugehen.
Tierhalter sind nun dazu verpflichtet, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Vorrichtungen zu halten, die aus einer nach oben gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen müssen. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 21. Mai 2023 in einigen Risikogebieten des Landkreises Neu-Ulm. Eine detaillierte Übersicht der Risikogebiete ist auf der Website des Landkreises Neu-Ulm verfügbar.