Geflügelpest: Ende der Stallpflicht für Geflügel in Österreich
In Österreich darf Geflügel wieder ins Freie. Die Stallpflicht wurde offiziell beendet. Vorbeugende Schutzmaßnahmen müssen jedoch weiter eingehalten werden.
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In Österreich gab es seit November 2022 in mehreren Bundesländern zahlreiche Ausbrüche von Aviärer Influenza bei Wildvögeln, aber auch in einzelnen landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen. Um das Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände zu minimieren, wurden zahlreiche Schutz- und Überwachungszonen errichtet.
Jetzt wurde – zum 22. April 2023 - die Stallpflicht österreichweit aufgehoben.
Die Geflügelpest-Lage habe sich zwar entspannt, von einer Entwarnung könne allerdings noch nicht gesprochen werden, so die Einschätzung der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Deswegen müssen alle Betriebe in Österreich weiterhin die vorbeugenden betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.
Oberösterreich hatte Aufhebung der Stallpflicht gefordert
Das Bundesland Oberösterreich hat kürzlich den Bund dazu aufgefordert, die Stallpflicht aufzuheben. In dieser Region war die Geflügelpest besonders stark verbreitet und die Pflicht, Geflügel im Stall zu halten, bestand bereits seit mehr als 14 Wochen. Dies stellte insbesondere für Betriebe, die Bio- und Freiland-Eier produzieren, ein Problem dar, da nach EU-Verordnung Eier aus Bio- und Freilandhaltung nur dann verkauft werden dürfen, wenn die Legehennen mindestens 16 Wochen im Freien verbringen konnten.