Tierschutzrechtliche Vorgaben bei der Mobilstallhaltung
Damit es den Tieren gut geht
Um Tierhalter in Deutschland nachhaltig zu stärken und sie bei Maßnahmen zu Tier- und Umweltschutz, Qualität bei der Produktion sowie Marktorientierung zu unterstützen, wurde das bundesweite Netzwerk Fokus Tierwohl" gegründet.Dieses durch das BMEL geförderte Verbundprojekt hat das Ziel, den Wissenstransfer in die Praxis zu verbessern. Als einer der Verbundpartner in Baden-Württemberg hat die LSZ Boxberg gemeinsam mit einigen Landwirtschaftsämtern im März drei Online-Informationsveranstaltungen rund um das Thema Professionelle Mobilstallhaltung von Leghennen in Baden-Württemberg" angeboten. In einem ging es um die tierschutzrechtlichen Vorgaben.
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Schwerpunkte des Vortrags von Dr. Thomas Pyczak vom Ministerium für ländlichen Raum Baden-Württemberg waren das EU-Recht, das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Etwa 300 Teilnehmer hatten sich bei diesem Seminar der LSZ Boxberg zugeschaltet. Kontrollieren nach Plan und ohne Anmeldung Die EU-Verordnung Nr. 2017/625 regelt die amtlichen Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten, die gewährleisten sollen, dass das Lebensmittel- und Futtermittelrecht und die Vorschriften über Tierschutz und Tiergesundheit eingehalten werden. Diese Kontrollen werden nach Plan, regelmäßig und im Grundsatz ohne Anmeldung durchgeführt, erklärte Pyczak. Dabei würden unter anderem Risiken in Verbindung mit den Tieren oder mit der...
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