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Auch Granulatstreuer müssen zum „Spritzen-TÜV"

Die „Gelben" laufen aus

Pflanzenschutzgeräte sind nach § 3 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung vom 6. Juli 2013 innerhalb von drei Jahren (sechs Kalenderhalbjahren) bei einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstätte vorzustellen. Im laufenden Jahr verlieren Prüfplaketten mit gelber Farbe die Gültigkeit.
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Jedes Streugerät, das ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ausbringt, muss zur Gerätekontrolle. Die Regel betrifft auch Düngerstreuer, wenn damit Schneckenkorn ausgebracht wird.
Jedes Streugerät, das ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ausbringt, muss zur Gerätekontrolle. Die Regel betrifft auch Düngerstreuer, wenn damit Schneckenkorn ausgebracht wird.Foto: Glaser
Die Regierungspräsidien erinnern an die Prüfpflicht von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass Geräte zur Ausbringung von Granulaten im Pflanzenschutz oder Schneckenkorn sowie Beizgeräte der Prüfpflicht bereits seit 2020 unterliegen. Wer ein Pflanzenschutzgerät ohne gültige Plakette im Einsatz hat, riskiert bei Kontrollen durch die zuständige Behörde die Feststellung einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. Die Prüfung muss in einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstatt erfolgen. Zulässig sind auch Überprüfungen, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft nach der Richtlinie 2009/128/EG durchgeführt wurden. Rinnenprüfstand ist Geschichte Die herkömmlichen Prüfstände mit...
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