3 Fragen an Andreas Knäuer
Fließen die Corona-Überbrückungshilfen?
Andreas Knäuer ist Geschäftsführer bei der Buchstelle LBV GmbH, Stuttgart. Das Unternehmen mit über 430 Mitarbeitern hat Standorte in Stuttgart, Aalen, Bad Waldsee, Boxberg, Ravensburg und Weinsberg. Die Bundesregierung hat zur Linderung wirtschaftlicher Verluste infolge von Corona-Beschränkungen die Überbrückungshilfen I, II und III aufgelegt. Letztere starteten vergangenen Freitag. Der Steuerberater und Diplom-Finanzwirt (FH) erklärt im Interview mit BWagrar, wie Betroffene an die Hilfen kommen.
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BWagrar: Herr Knäuer , was ist beim Beantragen von Überbrückungshilfen zu beachten? Knäuer: Alle Überbrückungshilfs-Programme können nur durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Durch diese – zwischen der Bundesregierung und der Bundessteuerberaterkammer vereinbarte – Vorgehensweise soll eine korrekte und geprüfte Antragsstellung die Beschleunigung des Antragsverfahrens ermöglichen. Das größte Problem in der Umsetzung der Hilfsmaßnahmen ist die nicht zeitnahe Abarbeitung der Anträge und damit die schnelle Auszahlung der Gelder. Viele Maßnahmen werden medienwirksam angekündigt. Jedoch müssen danach zuerst die Rechtsgrundlagen verabschiedet werden. Danach sind die Ausführungsrichtlinien zu erarbeiten und die Software zu...
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