Lieferkettengesetz
Einigung nach langem Ringen
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Die Bundesregierung hat sich auf ein nationales Lieferkettengesetz verständigt. International agierende Unternehmen sollen verpflichtet werden, Menschenrechte bei ihren Lieferanten im Ausland durchzusetzen und Umweltstandards einzuhalten. In einer ersten Reaktion rief der Deutsche Raiffeisenverband am 12. Februar dazu auf, neue und unverhältnismäßige Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand zu verhindern. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie begrüßt das Ziel des Gesetzes.
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