3 Fragen an ida hartmann
Konflikte auf dem Feldweg
Ida Hartmann ist Referentin für Öffentlichkeitsarbeit des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) in Stuttgart. Nachdem es immer wieder zu Konflikten zwischen Spaziergängern, Radfahrern, Freizeitsportlern sowie Hundehaltern und arbeitenden Landwirten kommt, hat sie im Landesbauernverband ein Merkblatt erarbeitet.
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BWagrar: Mit den Sonnenstrahlen kommen Erholungssuchende, die Feldwege mit Rädern oder zum Sport nutzen. Dürfen die das? Hartmann: Grundsätzlich ist es nicht verboten auf Wirtschaftswegen zu radeln oder spazieren zu gehen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ist ein Feldweg jedoch mit dem Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten" gekennzeichnet, dürfen hier genaugenommen auch keine Fahrräder fahren. Im Wald, der als besonders sensibles Gebiet gilt, ist das Radfahren nur auf Wegen erlaubt, die mindestens zwei Meter breit sind, oder explizit als sogenannte Trails ausgewiesen wurden. In jedem Fall gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. BWagrar: Das heißt aber, auch der Landwirt hat nicht immer Vorfahrt. Wie ist die Rechtslage...
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