Erntehelfer aus Risikogebieten
Freitesten ist möglich
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Erntehelfer, deren Herkunftsland als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, können sich nach der Einreise unmittelbar von der an sich erforderlichen zehntägigen Arbeitsquarantäne freitesten. Genesene und geimpfte Personen sind den getesteten Personen grundsätzlich gleichgestellt. Für sie endet die Quarantäne, sobald ein entsprechender Nachweis an die zuständige Behörde übermittelt wurde. Mit Rumänien und Polen hat die Bundesregierung derzeit die wichtigsten Herkunftsländer der Erntehelfer als Risikogebiete eingestuft. Eine Reihe von Ländern, die zuvor Hochinzidenzgebiete waren, sind inzwischen Risikogebiete. Das gilt beispielsweise für die Ukraine, Estland, Nordmazedonien und Serbien.
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