3 Fragen an Andreas Knäuer
Umsatzsteuer-Änderungen in der Kritik
Andreas Knäuer ist Geschäftsführer bei der Buchstelle LBV GmbH, Stuttgart. Das Unternehmen mit über 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat Standorte in Stuttgart, Aalen, Bad Waldsee, Boxberg, Ravensburg und Weinsberg. Mit Änderungen in der Umsatzsteuerpauschalierung ab 1. Januar 2022 will die Bundesregierung das Vertragsverletzungs- und das Beihilfeverfahren der EU gegen Deutschland abwenden. Der Steuerexperte kritisiert im Interview mit BWagrar die Vorgehensweise und zeigt Alternativen auf.
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BWagrar: Herr Knäuer , die Änderungen in der Umsatzsteuerpauschalierung ab Januar 2022 sollen die EU-Verfahren gegen Deutschland beenden und Rückforderungen von den Betrieben vermeiden. Wie ist der aktuelle Stand? Knäuer: Im Fokus steht die Beendigung der beiden anhängigen europäischen Verfahren, des Vertragsverletzungs- und des Beihilfeverfahrens, und damit verbunden die Vermeidung von Rückforderungen von den landwirtschaftlichen Betrieben. In beiden Verfahren geht es um den Anwendungsbereich der Pauschalierung nach Paragraf 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) und den Pauschalierungsausgleich-Prozentsatz, also die Frage der sogenannten Überkompensation. Im Beihilfeverfahren hat sich die Bundesregierung verpflichtet, ein regelmäßiges Monitoring...
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