Länderregelungen bestehen weiter
Insektenschutzpaket ist verabschiedet
Das lange und heftig umstrittene Insektenschutzpaket ist unter Dach und Fach. Vergangene Woche hat zuerst der Bundestag das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und dann der Bundesrat das BNatschG sowie die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung als die wesentlichen Teile des Aktionsprogramms Insektenschutz verabschiedet.
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Der Bundesrat stimmte der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nach Maßgabe von zwei Änderungen zu. Diese stellen sicher, dass bestehende kooperative Vereinbarungen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft, wie das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz, nicht durch das Bundesrecht verwässert werden. Dies soll auch für künftige Länderregelungen gelten, die über das Bundesrecht hinausgehen. Die mit dem Insektenschutzgesetz verbundene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sieht unter anderem vor, dass nun auch Streuobstwiesen sowie magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen zu den gesetzlich zu schützenden Biotopen zählen. Der ursprünglich vorgesehene Begriff „artenreiches Grünland" wurde...
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