Verbot tritt 2022 in Kraft
Keine Pestizide in Naturschutzgebieten
Ab Januar 2022 dürfen keine Pestizide und Biozide in Naturschutzgebieten mehr eingesetzt werden. Rund 2300 Hektar Ackerflächen sind in Baden-Württemberg von dem Verbot betroffen. Tierarzneimittel fallen nicht unter die neue Regelung. Lesen Sie hier, was künftig gilt.
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Auf der Grundlage des Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen" und dem im Dezember 2019 mit den Verbänden des Naturschutz- und des Landwirtschaftsbereiches einvernehmlich erarbeiteten Eckpunktepapiers wurde im Sommer 2020 das Biodiversitätsstärkungsgesetz im Landtag Baden-Württemberg beschlossen. Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg verbietet es künftig den Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten (NSG). Dieses Verbot gilt ab dem 1. Januar 2022 sowohl für konventionell als auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe. Unter Pestiziden sind chemisch-synthetische und biologische Pflanzenschutzmittel (unter anderem Herbizide, Fungizide, Insektizide) sowie Biozide (unter anderem Rodentizide,...
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