Erste Lehren aus Narkose mit Isofluran bei Ferkelkastration
Das Gerät sollte zum Betrieb passen
Seit Jahresbeginn ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland endgültig verboten. Seither dürfen die Jungtiere nur noch nach dem Erwerb eines Sachkundenachweises mit einer Isoflurannarkose kastriert werden. Dem Arbeitsschutz bescheinigen Dr. Eckhard Meyer, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (SMUL), und Susanne Gäckler, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), derweil zufriedenstellende Werte.
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Auch wenn die Vorbehalte nicht völlig unbegründet waren, das Verfahren kann nach heutiger Erkenntnis, vor allem durch die Weiterentwicklung der Technik (Gasrückführung, Aufbau der Atemmasken, Umgang mit Gasverlusten), als weitgehend sicher für die Anwender gelten. Voraussetzung hierfür ist der ordnungsgemäße Einsatz der Geräte. Deshalb sind die Anforderungen an die Sachkunde des Anwenders berechtigterweise hoch. Momentan befinden sich fünf verschiedene Narkosegeräte in zwölf zertifizierten Ausführungen auf dem Markt, die allesamt gefördert worden sind. Einige wenige sind im Ausland zum Teil schon länger im Einsatz. Im Vordergrund der Prüfungen stand neben dem Tier- vor allem der Arbeitsschutz, und dort vor allem die Einhaltung des...
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