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Änderungen der EEG-Biomasseverstromung

Zertifizierung notwendig

Ab Jahresbeginn 2022 gelten für die EEG-Biomasseverstromung ähnliche Regularien wie bei den Biokraftstoffen. Biogasanlagenbetreiber haben neue Vorgaben.
Veröffentlicht am
Ab Januar 2022 darf die Biomasse nicht von Flächen mit hoher biologischer Vielfalt stammen oder auf Flächen angebaut worden sein, welche nach dem 1. Januar 2008 umgebrochen wurden. Dabei gilt die Bagatellgrenze von einem Hektar, unter der Umbrüche unbeachtet bleiben. Bei Verstößen gegen die Anforderungen entfällt für die mit nicht nachhaltiger Biomasse massenbilanziell errechnete Strommenge der Anspruch auf die Vergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die neuen Regeln gelten für alle Biogasanlagen mit mehr als zwei Megawatt Feuerungswärmeleistung, dies entspricht in etwa 700 kW elektrischer Leistung. Bei Flexanlagen ist die gesamte installierte Leistung maßgeblich, Satellitenanlagen dürfen extra betrachtet werden. Bei...
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