Regelmäßige Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte
Die braune Plakette ist out
Erfolgreicher Pflanzenschutz hängt wesentlich von einem einwandfreien Zustand des Pflanzenschutzgerätes ab. Vor dem ersten Einsatz der Geräte muss in jedem Jahr die Funktionstüchtigkeit gewährleistet sein. Zum Mindeststandard gehört die technische Überprüfung durch eine zugelassene Landtechnik-Werkstätte mit speziell geschultem Personal.
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Bei Geräten mit braunen Prüfplaketten liegt die letzte technische Prüfung bereits drei Jahre zurück. Diese Pflanzenschutzgeräte sind zur Prüfung bei einer zugelassenen Kontrollstelle vorzufahren. Nach § 3 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung vom 6. Juli 2013 sind „in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte" innerhalb von drei Jahren (sechs Kalenderhalbjahren) auf einwandfreien technischen Zustand zu kontrollieren. Fällt ein Pflanzenschutzgerät im Einsatz auf dem Acker oder in der Sonderkultur ohne gültige Plakette auf, wird die zuständige Behörde eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) feststellen und kann ein Bußgeld verhängen. In Baden-Württemberg ist die Flächendeckung mit 260 anerkannten...
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