Experten beantworten Ihre Fragen
Haben Sie Fragen zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Garten oder Betriebsführung? Schicken Sie uns diese per E-Mail redaktion.f-a@ulmer.de oder Fax 0711/982940-30. Damit erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in der gedruckten Ausgabe und im Internet einverstanden. Im Forum auf www.bwagrar.de können Sie selbst unter dem Menüpunkt Land & Leben" Fragen und Antworten einstellen. Keine Haftung für veröffentlichte Antworten.
- Veröffentlicht am
Osterfeuer Wir wollen hinter unserem Grundstück mit Nachbarn ein Osterfeuer anzünden. Was sollen wir beachten? S. H. in G. Die Vorgaben für ein Osterfeuer können je nach Stadt und Gemeinde unterschiedlich sein. Ob Privatpersonen überhaupt eine Genehmigung dafür bekommen, ist sehr fraglich. Deshalb ist dringend zu empfehlen, beim zuständigen Ordnungsamt oder der Feuerwehr nachzufragen. Wird die Feuerwehr von aufmerksamen Bewohnern alarmiert, müssen die Organisatoren mit der Übernahme der Kosten für den Einsatz rechnen. Die meisten Städte und Gemeinden erlauben Osterfeuer nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich gibt es strenge Vorgaben zum Brand- und Umweltschutz, darauf weist die R+V Versicherung hin. Damit das Feuer nicht...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.