Serie zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 bis 2027
FAKT II jetzt sind die Tiere dran
In dieser Serie gibt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Neuerungen im FAKT II-Förderprogramm. In dieser Ausgabe informieren wir in einem ersten Teil über die aktuell bereits bekannten tierbezogenen Maßnahmen.
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Tierschutz und artgerechte Tierhaltung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung. Daher wird dem Tierwohl als zentraler Fördertatbestand ab 2023 auch in FAKT II eine besondere Bedeutung beigemessen. Zu den tierbezogenen Teilmaßnahmen von FAKT II gehören zum einen die Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen und zum anderen Maßnahmen, die dem Tierwohl dienen. Bei den gefährdeten Nutztierrassen sind fünfjährige Verpflichtungen einzugehen, Maßnahmen für mehr Tierwohl sind mindestens einjährig. Unter Vorbehalt der Genehmigung des nationalen GAP-Strategieplans für Deutschland durch die EU-Kommission sollen ab 2023 in FAKT II die der Tabelle aufgeführten, tierbezogenen Teilmaßnahmen angeboten werden....
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