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Gemeinsame Agrarpolitik 2023 bis 2027

Förderung für Wald und Forst

In dieser Serie gibt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Überblick über Neuerungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 bis 2027. Im zehnten Teil der GAP-Serie geht es um die Fördermöglichkeiten im Forst.
Veröffentlicht am
Im GAP-Strategieplan Deutschlands ist Baden-Württemberg in der 2. Säule mit den Förderprogrammen „Umweltzulage Wald” (UZW) und „Nachhaltige Waldwirtschaft” (NWW) vertreten. Das MLR erläutert die wichtigsten Punkte: Bodenschutzkalkung: Voraussetzung für eine Förderung ist eine gutachterliche Stellungnahme, gegebenenfalls muss eine Boden-, Blatt- oder Nadelanalyse durchgeführt werden. Bodenschutzkalkungen werden in der Regel von der örtlichen Unteren Forstbehörde organisiert und finden dann besitzübergreifend auf großer Fläche statt. Privatwaldbesitzer mit einer Betriebsgröße bis 30 ha bekommen sämtliche förderfähigen Nettokosten zu 100 Prozent erstattet. Förderung von Gemeinschaftswäldern und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen:...
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