Flächenstilllegung und Fruchtwechsel
Planungssicherheit für 2023
Die Bundesländer haben dem Vorschlag der EU-Kommission und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zur Aussetzung von Flächenstilllegung und Fruchtwechsel im Jahr 2023 zugestimmt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte nachdrücklich darauf gedrängt, diese Standards der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU angesichts der Ernährungskrise auszusetzen und neu zu überdenken.
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Für die Landwirte bedeutet die Entscheidung Sicherheit für die Anbauplanung 2023. Der Vorschlag aus dem BMEL muss zwar erst noch von der EU verifiziert werden und Mitte September den Bundesrat passieren, dies sind jedoch nur noch formale Schritte, bei denen keine Einsprüche mehr erwartet werden. Damit gilt für 2023: Aussetzung von GLÖZ 8: Formal soll die Vorgabe für vier Prozent Ackerbrache im GAP-Antrag 2023 bestehen bleiben. Ausnahmsweise können hierauf jedoch Flächen angerechnet werden, die für die Erzeugung von Getreide, Sonnenblumen und Leguminosen genutzt werden. Die Ausnahme gilt nicht für Mais, Sojabohnen und Kurzumtriebsplantagen. Des Weiteren gilt, dass die Eco-Scheme-Maßnahmen „zusätzliche Ackerbrachen über vier Prozent hinaus"...
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