UBA verlangt höhere Steuern auf Fleisch
Auf eine stärker an ökologischen und sozialen Kriterien ausgerichtete Mehrwertsteuer drängt das Umweltbundesamt (UBA). Gemäß dem von ihm am 9. Juni 2022 vorgeschlagenen „Entlastungspaket Klima und Umwelt“ sollten unter anderem pflanzliche Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Getreideerzeugnisse und pflanzliche Öle ganz von der Mehrwertsteuer befreit werden.
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Die Absenkung der Mehrwertsteuer für pflanzliche Lebensmittel würde die privaten Haushalte um insgesamt rund 4 Mrd. Euro jährlich entlasten. UBA-Präsident Dirk Messner beklagte, dass die Mehrwertsteuer in Deutschland derzeit durch einen Wildwuchs an Einzelregelungen gekennzeichnet sei. Ökologische Belange würden nicht berücksichtigt, soziale Belange nur zum Teil. Einige Regelungen förderten sogar umweltschädliche Konsumweisen. Zum Beispiel sei die ermäßigte Mehrwertsteuer auf tierische Produkte eine umweltschädliche Subvention, so der UBA-Präsident.
Im Gegenzug für zahlreichen Vergünstigungen auch von Klimaschutzmaßnahmen sollte laut dem UBA-Vorschlag zu einem späteren Zeitpunkt unter anderem die Mehrwertsteuer für Fleisch und andere tierische Produkte von 7 % auf den regulären Satz von 19 % erhöht werden. Das Amt wies darauf hin, dass für ein Kilogramm Rindfleisch 7 kg bis 28 kg Treibhausgase ausgestoßen würden, für ein Kilogramm Gemüse weniger als 1 kg.
Die Vorschläge zur nationalen Reform der Mehrwertsteuer bauten auf einer Studie des Öko-Instituts auf, die im Auftrag des UBA erstellt worden sei – allerdings vor der Novellierung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ob sich die Ampelkoalition auf eine Mehrwertsteuerreform verständigen könnte, ist offen. Die FDP lehnt bekanntlich jegliche Steuererhöhungen ab, so auch den Wegfall der Ermäßigung auf Fleisch.