Serie zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 bis 2027
Förderung fürs Grünland
In dieser Serie gibt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Neuerungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 bis 2027. Das MLR erläutert die wichtigsten Änderungen bei der Grünlandförderung.
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In der neuen Förderperiode werden Maßnahmen im badenwürttembergischen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl II (FAKT II) fortgeführt, neu angeboten oder wandern in die Öko-Regelungen der Ersten Säule. Im Folgenden wird ein Überblick zum aktuellen Stand gegeben – vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission. Zudem gelten weitere Voraussetzungen zur Teilnahme an FAKT II. Öko-Regelungen der Ersten Säule Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland (ÖR 1d): Die geförderten Altgrasstreifen oder -flächen dürfen maximal zwei Jahre auf der gleichen Stelle belassen werden. Wer daran teilnehmen will, muss mindestens ein Prozent (%) des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebs...
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