Berechtigte werden angeschrieben
Kleinbeihilfe kommt
Nachdem seit Anfang letzter Woche die sogenannte Anpassungshilfe in Höhe von rund 135 Millionen Euro ausgezahlt wurde (siehe BWagrar26/2022, S. 12) ergänzt nun ein Kleinbeihilfeprogramm mit rund 45 Millionen Euro die Hilfen für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Krieges leiden.
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Diese Kleinbeihilfe können bestimmte landwirtschaftliche Betriebe erhalten, die bei der Anpassungshilfe nicht zum Zuge kamen, weil sie die dort gestellten Anforderungen nicht erfüllen konnten (keine Greening-Prämie im Jahr 2021 erhalten). Dies betrifft neben dem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis maximal zehn Hektar Ackerfläche. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde mittlerweile im Bundesanzeiger vom 13.09.2022 veröffentlicht. Auch die Kleinbeihilfe wird einmalig als direkter Zuschuss in Höhe eines Pauschalbetrags gewährt. Die berechtigten Betriebszweige und die Höhe der Beihilfen ergeben sich aus der Förderrichtlinie. Der...
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