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Tierschutz | EU

EU-Kommission will Tierschutz weiter verschärfen

Im Rahmen der Farm-to-fork-Strategie veröffentlichte die EU-Kommission am 5. Oktober 2022 einen Überblick zum aktuellen Tierschutzniveau in der Gemeinschaft. Dieses sei in der Europäischen Union nach wie vor nur „suboptimal“, hieß es in dem Bericht.

Veröffentlicht am
Tetiana Vitsenko/colourbox.de
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Grundsätzlich ergab die Eignungsprüfung der EU, dass die europäischen Tierschutzvorschriften das Wohlergehen vieler Tiere in Europa in den vergangenen 20 Jahren verbessert haben. Dies betrifft insbesondere Tierarten, die Gegenstand gezielter Rechtsvorschriften sind (Schweine, Kälber, Legehennen und Masthähnchen). Auch der Schutz von Tieren während des Transports und zum Zeitpunkt der Tötung habe sich in gewissem Maße verbessert. 

Generell gebe es in der EU jedoch nach wie vor ein suboptimales Tierschutzniveau. Dies gelte insbesondere für Tierarten ohne gezielte Rechtsvorschriften, wie Milchkühe und Zuchtfische. Darüber hinaus seien die derzeitigen Rechtsvorschriften zwar zielgerichtet, gestatte jedoch die Haltung von Legehennen, Sauen und Kälbern in geschlossenen Haltungssystemen, die ihre Bewegungsfreiheit erheblich einschränke. 

Wettbewerbsverzehrrung durch ungleiche Vorschriften

Weiter erklärt die Prüfung, dass die EU-Tierschutzvorschriften zu gleichen Bedingungen für die betroffenen Agrarbetriebe beigetragen, diese jedoch nicht vollständig gewährleistet hätten. Unterschiede bei der Anwendung und Durchsetzung behinderten nach wie vor den grenzüberschreitenden Handel und die Erreichung eines vergleichbaren Tierschutzniveaus in der gesamten EU. Dies sei zum Teil auf die vage Formulierung einiger Bestimmungen zurückzuführen. Tierschutzvorschriften der EU, die seit mehr als zehn Jahren nicht geändert wurden, hätten mit den Entwicklungen in Bezug auf die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten nicht Schritt gehalten, was die Situation weiter verschärfe.

Erhebliche Unterschiede, was die Ambitionen bei der Umsetzung der Richtlinien betrifft, haben in den einzelnen Mitgliedstaaten auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe zu unterschiedlichen Tierschutzniveaus beigetragen. Maßnahmen allein auf nationaler Ebene hätten zu eigenen, unterschiedlichen Rechtsvorschriften in jedem Land geführt (und einige Mitgliedstaaten hätten möglicherweise gar keine Rechtsvorschriften erlassen). Dies hätte zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen und ungleichen Tierschutzniveaus geführt. Die Rechtsvorschriften in den Bereichen Tiertransport und Schlachtung seien dagegen vergleichsweise stärker harmonisiert.

Indikatoren zur Überwachung des Tierschutzes fehlen

Die Durchsetzung der geltenden Vorschriften reiche nicht aus, um das zum Zeitpunkt der Annahme der Rechtsvorschriften und von den heutigen Bürgerinnen und Bürgern erwartete Tierschutzniveau zu gewährleisten, heißt es weiter im Bericht. Auch wenn gewisse Fortschritte erzielt wurden, sei die Einhaltung der Vorschriften in Bereichen wie Tiertransporte nach wie vor eine große Herausforderung. Es fehlten robuste Indikatoren für die Überwachung und die Herbeiführung von Verbesserungen im Tierschutz.

Mehrkosten für Tierschutz über Aufklärung sichern

Grundsätzlich verursachen Tierschutzanforderungen auch zusätzliche Kosten für Agrarunternehmer und Behörden. Viele Betreibe seien der Ansicht, dass die Marktrendite von Lebensmitteln, die unter Anwendung höherer Tierschutzstandards hergestellt werden, unzureichend ist. Die EU-Kommission argumentiert dagegen, dass die Rendite verbessert werden könne, indem Verbrauchern bessere und umfassendere Informationen zur Verfügung gestellt werden, anhand derer sie fundierte Entscheidungen gemäß ihren Tierschutzanliegen treffen können.

Trotz der erzielten Fortschritte – so die EU-Kommission – seien die meisten Probleme, Anliegen und Beweggründe, aufgrund derer die EU-Tierschutzvorschriften erlassen wurden, nach wie vor relevant. Darüber hinaus würden zunehmende gesellschaftliche Erwartungen und ethische Bedenken, wissenschaftliche und technologische Entwicklungen sowie künftige Herausforderungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit im Rahmen der derzeitigen Vorschriften nicht in vollem Umfang berücksichtigt. 

Zum Thema 

Revision des Tierschutzgesetzes

In der von der EU-Kommission am 20. Mai 2020 angenommenen Strategie „farm to fork“ wurde angekündigt, dass die Kommission bis Ende 2023 die Tierschutzvorschriften überarbeiten wird, um sie an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen. Darüber hinaus wird die Überarbeitung ihren Geltungsbereich erweitern, ihre Durchsetzung erleichtern und letztendlich ein höheres Tierschutzniveau gewährleisten.

Die Kommission beabsichtigt, die folgenden Rechtsvorschriften zu überarbeiten: die Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, vier Richtlinien zur Festlegung von Mindestnormen für den Schutz von Legehennen, Masthähnchen, Schweinen und Kälbern sowie die Verordnungen zum Schutz von Tieren beim Transport und zum Zeitpunkt der Tötung.

Angesichts dieser Überarbeitung bereitet die Kommission eine Folgenabschätzung vor, deren Ziel es ist, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der geplanten Änderungen der EU-Tierschutzvorschriften zu bewerten. Weitere Infos hier.

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