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Tierschutz | Niederlande

Niederlande: Tierschutzgesetz erfordert Milliardeninvestitionen

Die Anpassung der Ställe an die geplanten strengeren Tierschutzvorgaben könnte die niederländische Agrarbranche nach Berechnungen der Unternehmensberatung Connecting Agri & Food mit bis zu 6,4 Mrd. Euro belasten. Die betreffende Gesetzesänderung könnte schon im Juli 2024 in Kraft treten. 

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Die niederländische Tierschutz-Novelle zielt u. a. darauf ab, das Schnabelkürzen zu verbieten.
Die niederländische Tierschutz-Novelle zielt u. a. darauf ab, das Schnabelkürzen zu verbieten.inna jacquemin/Colourbox.de
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Die in den Niederlanden geplante Verschärfung der Vorgaben für die landwirtschaftlichen Tierhaltungssysteme dürfte umfangreiche Investitionen in den Ställen erfordern. Der Direktor der Unternehmensberatung Connecting Agri & Food, Gé Backus, bezifferte gegenüber Abgeordneten der Zweiten Kammer des Parlaments und Interessenvertretern am 29. Februar 2024 die Kosten für die Anpassung der Ställe zuzüglich sonstiger betrieblicher Kosten auf insgesamt bis zu 6,4 Mrd. Euro. Grundlage der angepeilten Verschärfung ist eine bereits 2022 verabschiedete Gesetzesänderung, die von der Partei für die Tiere (PvdD) eingebracht wurde und im Juli 2024 in Kraft treten soll.

Änderungsantrag soll Übergangsfrist für Landwirte bis 2040 sichern

Die Novelle nennt keine konkreten Maßnahmen, zielt aber sinngemäß darauf ab, Einschränkungen des natürlichen Verhaltens der Tiere und tierschutzkritische Eingriffe wie das Enthornen, das Kupieren von Schwänzen und das Schnabelkürzen zu verbieten. Anpassungen an das natürliche Verhalten könnten zudem Auslaufmöglichkeiten, mehr Quadratmeter pro Tier und die Haltung von Jungtieren beim Muttertier erfordern.

Der kommissarische Landwirtschaftsminister Piet Adema hat einen Änderungsantrag zu der Gesetzesnovelle eingebracht. Damit würde den Landwirten für die Anpassung der Ställe eine Frist bis zum Jahr 2040 eingeräumt. Am 4. März 2024 wird die Abgeordnetenkammer mit Adema über diesen Änderungsantrag diskutieren. Wenn dabei keine Einigung erzielt wird, würde die Tierschutznovelle wie ursprünglich geplant am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Branche befürchtet, dass Tierschutzorganisationen das Gesetz dann gerichtlich durchsetzen werden.

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