Acht EU-Mitgliedstaaten gegen Verbot von Lebendtierexporten
Acht EU-Mitgliedstaaten haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier strikt gegen ein Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten ausgesprochen.
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Gegner sehen Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr
Im Hinblick auf die in diesem Jahr geplante Vorlage der Europäischen Kommission für ein neues Tierschutz- und Tiertransportrecht warnen die Unterzeichner davor, dass ein solches Verbot die Tierproduktion in der EU erheblich einschränken und die Wettbewerbsfähigkeit von Ländern außerhalb des Binnenmarktes stärken würde.
Tiertransporte Thema beim EU-Agrarrat
Auf der Tagesordnung des nächsten EU-Agrarrats am 30. Januar steht unter anderem die Überarbeitung der EU Rechtsvorschriften für Tiertransporte. Das Papier soll von der portugiesischen Delegation vorgestellt werden. Unterstützt wird sie dabei von Frankreich, Spanien, Rumänien, Griechenland sowie Irland, Litauen und Lettland. Die Kommission will nach derzeitigem Stand ihre Novellierungsvorschläge zum Tierschutzrecht im zweiten Quartal dieses Jahres vorlegen.
Bereits umfangreiche Regelungen für den Tiertransport
Die acht Mitgliedstaaten betonen, dass es bereits umfangreiche Regelungen für den Tierschutz bei Straßen-, Luft- und Seetransporten gebe. Diese umfassten umfangreiche Anforderungen. Beispielhaft genannt werden in dem Positionspapier die notwendige Zulassung des Transportunternehmers, die erforderlichen Genehmigung des und die Vorgaben für das Transportmittel sowie hinsichtlich der Ausbildung der Fahrer. Geregelt seien zudem der Platz pro Tier, die Fahr- und Ruhezeiten sowie das Be- und Entladen der Tiere. Gleiches gelte für die Transportfähigkeit der Tiere.
EU-Kommission will Revision des Tierschutzgesetzes
Zugleich räumen die Unterzeichner aber auch ein, dass die derzeitigen, bereits seit 2005 geltenden Regelungen aufgrund der zunehmend strengeren ethischen Bedenken der Gesellschaft beziehungsweise neuer wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen angepasst werden müssten. Dies unterstütze man nachdrücklich. Die EU-Kommission hatte sich 2020 mit der Strategie „farm to fork“ ausdrücklich das Ziel gesetzt, die EU-Rechtsvorschriften für Tierschutzstandards zu überarbeiten, um sie an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen. Beispielsweise gelte dies im Hinblick auf die Harmonisierung der Fahrerausbildung, die Definition der Verantwortung der Transportunternehmen für die Einhaltung der Tierschutzvorgaben sowie die Regeln zum Platzangebot.
Deutschland will Verschärfungen beim Tiertransport
Die Forderungen der acht Mitgliedstaaten dürften indes nicht bei allen Delegationen auf Gegenliebe stoßen. Im Juli vorigen Jahres hatten fünf Mitgliedstaaten, nämlich Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Belgien und Schweden, die Kommission aufgefordert, mit ihrem Vorschlag deutliche Verschärfungen - unter anderem zur Transportdauer - auf den Weg zu bringen.