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Geschlechtsbestimmung im Ei

Kein praxistaugliches Verfahren bis zum 7. Bruttag

Bis zum Stichtag 1. Januar 2024 wird es kein praxistaugliches Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei bis zum 7. Bruttag geben. Das erklärte Prof. Rudolf Preisinger von der EW-Group kürzlich auf der Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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C. Lotongkum/Shutterstock.com
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Die Frist 1. Januar 2024 gibt das Tierschutzgesetz vor, weil nur innerhalb der ersten sieben Tage der Embryo im Ei beim Aussortieren gesichert kein Schmerzempfinden habe. Die heute verfügbaren Verfahren erlaubten aber nur die Geschlechtsbestimmung im Ei um den 9. Tag oder noch später, so Preisinger. Die sogenannte Raman-Spektroskopie könne zwar bereits am 5. Tag das Geschlecht im Ei mit hoher Genauigkeit bestimmen, allerdings bislang nur im Labormaßstab.

"Wir werden es nicht schaffen, bis zum 1. Januar 2024 funktionsfähige, massentaugliche Maschinen zu haben.“ Im März kommenden Jahres stehe noch eine Zwischenevaluierung des Tierschutzgesetzes an und „wenn wir es nicht schaffen, an die Vernunft zu appellieren, bleibt nur die Aufzucht aller Hähne“, so Prof. Preisinger von der EW-Group.

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