Forderung nach realistischer Debatte zum Kükentöten
Lohmann Deutschland richtet sich mit einem Appell an Landwirtschaftsminister Cem Özdemir. Alle Geschlechtsbestimmungsverfahren kommen in der Praxis heute erst in der zweiten Hälfte der Brut zur Anwendung. Frühere Bestimmungsverfahren sind durchaus realisierbar, benötigen jedoch auch realistische gesetzliche Fristen.
- Veröffentlicht am
„Alle in Deutschland angewendeten Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei werden heute in der Praxis erst in der zweiten Hälfte der Brut, also nach Tag 10, eingesetzt“, sagt Geschäftsführer Tobias Ferling. Das Verfahren "Cheggy“ bestimmt das Geschlecht am 13. Bruttag, die flüssigkeitsbasierten Verfahren wie „Seleggt“ zwischen dem 10. und 13. Tag. Aufgrund des geringen Durchsatzes der flüssigkeitsbasierten Verfahren und der Praxisanforderungen in der Brüterei ist damit kein Verfahren heute dazu geeignet, ausschließlich in der ersten Hälfte der Brut angewendet zu werden.
Debatten mit mangelndem Praxisbezug
Ferling kritisiert das fehlende Praxiswissen in der OKT-Diskussion (Ohne Küken Töten). „In der Praxis der Brüterei in Deutschland werden heute zwei Verfahren eingesetzt. Diese haben technologisch Vor- und Nachteile. Klar ist aber: Kein Verfahren wird ausschließlich in der ersten Hälfte der Brut (bis zum 10. Tag) angewendet, da der geringe Durchsatz und die mangelnde Geschwindigkeit der flüssigkeitsbasierten Verfahren (wie z.B.Seleggt) es nicht zulässt, das Geschlecht einer durchschnittlichen Kükenherde an einem Tag zu bestimmen. In der Praxis wird das Verfahren deshalb regelmäßig zwischen Tag 10 und Tag 13 angewendet.“
Sollte es zu der geplanten Verschärfung des Gesetzes oder einer Änderung kommen, welche nur noch Verfahren in der ersten Hälfte der Brut (bis Tag 10) erlaubt, so kündigt Lohmann Deutschland an, die aktuell eingesetzten Verfahren nicht mehr anzuwenden. „Dann müssen wir zu 100 Prozent auf die Bruderhahnaufzucht setzen, da dies der einzige Weg ist, gesetzeskonform zu arbeiten.“
Lösungen sind greifbar - brauchen aber mehr Zeit
Gleichzeitig setzt Lohmann Deutschland auf innovative technologische Lösungen: Verschiedene Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im ersten Drittel der Brut sind heute in der Entwicklungs- und Erprobungsphase. So wird beispielsweise in der Lohmann Brüterei in Dorum aktuell ein solches Verfahren getestet und zur Praxisreife weiterentwickelt. Auch wenn diese früheren Bestimmungsverfahren bis Ende 2023 voraussichtlich noch nicht praxisreif sein werden, so zeigt sich das Unternehmen zuversichtlich, dass die technische Entwicklung ein frühes Verfahren in den nächsten Jahren ermöglichen wird. „Bis diese Verfahren marktreif sind, braucht es eine 2-jährige Verlängerung der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland und keine erneute praxisferne Diskussion über den Tag der Geschlechtsbestimmung“, fordert Tobias Ferling.