Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen später als angenommen
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – und damit deutlich später als bislang angenommen.
- Veröffentlicht am

Das ist das Ergebnis einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Studie. Damit gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, um das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu belassen. Dieses sieht vor, dass ab 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bebrütungstag stattfinden muss. Die Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Allerdings stehen den Brütereien absehbar keine entsprechenden frühzeitig wirksamen Verfahren zur Verfügung. Der neue wissenschaftliche Erkenntnisstand erfordert folglich eine Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Studie ist Teil des vorgeschriebenen Berichts des BMEL an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, der bis zum 31. März 2023 zum „Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem siebten Bebrütungstag“ informieren soll. Diese Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Die Studie zum Schmerzempfinden kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis:
- Bis einschließlich Bebrütungstag 12 ist davon auszugehen, dass Hühnerembryonen keine Schmerzen empfinden können.
- Ab Bebrütungstag 13 kann ein Schmerzempfinden der Hühnerembryonen nicht mehr ausgeschlossen werden.
ZDG fordert jetzt schnelle Rechtssicherheit
Der Zentralverband Deutsche Geflügelwirtschaft (ZDG) forderte die Bundesregierung in einer aktuellen Pressemeldung dazu auf, jetzt schnell für eine Gesetzesänderung zu sorgen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Diese sei nötig, damit die Brütereien zwingend notwendige Investitionen in Selektionsverfahren tätigen können. Der ZDG forderte außerdem, die Forschung auf dem Gebiet weiter auszubauen, um auch für die die Zeit vom 13. bis zum 15. Bruttag belastbare Aussagen zum Schmerzempfinden zu erhalten.
Der Bundesverband Ei (BVEi) erinnerte daran, dass die Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens schon negative Auswirkungen gezeigt hätte, so hätte die Mehrzahl der Legehennenbrütereien ihren Betrieb zwischenzeitlich eingestellt. Dies hätte zu einem zunehmenden Import von Junghennen geführt, die nicht nach deutschen Standards erzeugt werden. Zudem fehlten Eintagsküken in vielen Bereich als Futtermittel.