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Strompreisabschöpfung

Veröffentlicht am
Megawatt-Grenze Aus internen Papieren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geht hervor, dass in der aktuellen Diskussion um die Erlösabschöpfung auf Erneuerbaren Strom, Anlagen bis einem Megawatt (MW) installierte Leistung komplett ausgenommen werden sollen. Das wäre aus Sicht des Bauernverbandes (DBV) eine deutliche Verbesserung und Vereinfachung. Weiter heißt es in den Papieren, dass die Erlösabschöpfung ab 1. November 2022 gelten solle, nicht rückwirkend. Für größere Anlagen über einem MW soll auf bereits abgeschlossene Verträge zur Stromvermarktung mit der Erlösabschöpfung zugegriffen werden. Für Bioenergie wird eine spezifische höhere Abschöpfungsschwelle in Aussicht gestellt, aber ohne konkrete Zahlen zu...
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