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Recht & Gesetz

Entwurf zum Tierarzneimittelgesetz angenommen

Am 22. November 2022 wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien der Entwurf des Tierarzneimittelgesetzes angenommen. Die Neuregelungen betreffen insbesondere die Erfassung und die Minderung des Antibiotikaverbrauchs in der Tierhaltung und stoßen auf vielstimmige Kritik.

Veröffentlicht am
PetraD/colourbox.de
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Künftig sollen umfassende Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden. Die vorgesehenen Änderungen im Tierarzneimittelgesetz würden das nationale Antibiotikaminimierungskonzept erweitern und eine EU-einheitliche Antibiotikadatenerfassung über Tierarzneimittel erfüllen.

An dem Entwurf der Bundesregierung gibt es jedoch scharfe Kritik. Nach wie vor umstritten ist beispielsweise die vorgesehene Umkehr der Meldepflicht vom Tierhalter auf den Tierarzt. Auch im Ernährungsausschuss zeigte sich dazu ein uneinheitliches Bild. Alle Oppositionsparteien positionierten sich erneut gegen die Änderungen. Bereits in der Bundestagsdebatte zum Tierarzneimittelgesetz Mitte Oktober und in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss war vor allem Kritik über das hohe Maß an Bürokratie laut geworden, die mit den vorgesehenen Änderungen insbesondere auf die Tierärzte zukomme.

Verbesserungsvorschläge fanden keine Berücksichtigung

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion hieß es heute dazu noch einmal, dass das Gesetz nicht nur eine Eins-zu-eins-Übernahme der von der EU geforderten Maßnahmen vorsehe, sondern weitere Vorgaben mache. Zudem werde eine Reduzierung der Antibiotikavergabe gefordert, was jedoch seit zehn Jahren bereits der Fall sei. Die Vergabe sei seit 2011 um insgesamt 65 % zurückgegangen. CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann kritisierte, dass mit den Neuregelungen Rechtsunsicherheiten geschaffen und Mehrkosten bei Tierhaltern und Tierärzten verursacht würden. Verbesserungsvorschläge aus der Landwirtschaft und von Veterinärverbänden seien gar nicht erst berücksichtigt worden. Dieter Stier von der CDU-Fraktion befürchtet gar einen „Kahlschlag in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“.

Die Abgeordneten der Linken bemängelten, dass im Gesetzentwurf die Ursachen für die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung nicht berücksichtigt würden. Dem widersprachen die Vertreter der Ampel-Fraktionen. Der Gesetzentwurf und die Änderungen seien notwendig, so ihre Argumentation. Vor allem könne die Dokumentation der Vergabe nun gründlicher geschehen, weil - falls notwendig und gewünscht - auch ein zweiter Tierarzt hinzugezogen werden könne. Zudem gelte es, die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung weiter zu verringern. Noch heute (22. November 2022) sollte entschieden werden, wann der Tagesordnungspunkt ins Plenum kommt. Ein genauer Termin steht bislang noch nicht fest.

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