Bundestag verabschiedet neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Der Bundestag hat der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zugestimmt. Das neue Gesetz wird Anfang Januar 2023 in Kraft treten. Ziel ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.
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Zugleich werden Meldeverpflichtungen an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erfüllt. Mit der Novelle wird auch das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept erweitert. Dieses erstreckt sich zukünftig nicht mehr nur auf Masttiere, sondern auf weitere Nutzungsarten, darunter Milchkühe, Jung- und Legehennen oder Sauen mit Saugferkeln. Zudem werden die Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln von den Tierhaltern auf die Veterinäre verlagert, zuständige Überwachungsbehörden gestärkt sowie Wichtungsfaktoren für Reserveantibiotika erhöht, um seltener eingesetzt zu werden.
Antibiotikaresistenzen entgegenwirken
„Antibiotikaresistenzen sind eines der größten Gesundheitsprobleme unserer Zeit. Damit wir auch in Zukunft Krankheiten bei Mensch und Tier wirkungsvoll behandeln können, müssen wir den Einsatz von Antibiotika weiter absenken“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Mit dem neuen TAMG kommen wir „einen großen Schritt voran“. Der Minister hob hervor, dass erstmals ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert worden sei. Das Ziel einer Verringerung von 50 % entspreche der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Die neuen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung sollen einen Beitrag leisten, dieses Reduktionsziel zu erreichen.
Umbau der Tierhaltung von zentraler Bedeutung
Laut Özdemir muss die Anwendung von Antibiotika auf ein therapeutisch unvermeidbares Minimum reduziert werden. Auch vor diesem Hintergrund sei der Umbau der Tierhaltung von zentraler Bedeutung, um die Tiergesundheit zu verbessern. „Wenn ein tierhaltender Betrieb deutlich mehr Antibiotika anwendet als der Großteil vergleichbarer Betriebe, dann ist das schon ein klarer Hinweis darauf, dass es Defizite in der Form der Tierhaltung gibt“, so der Minister. „Weniger Tiere und dafür besser halten - darum muss es gehen“, betonte Özdemir. Mehr Tierwohl im Stall sei Teil einer zukunftsfesten Tierhaltung. Die ersten Schritte zum Umbau der Tierhaltung seien mit dem Kabinettsbeschluss zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und der Befürwortung durch den Bundesrat sowie der Anschubfinanzierung von 1 Mrd Euro gegangen worden.