Bundestierärtzekammer warnt vor Notstand
Der Entwurf des Änderungsgesetzes zum Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wurde am 22.11.2022 im Agrarausschuss angenommen. Die Bundestierärztekammer (BTK) sieht in den darin enthaltenen Auflagen für Nutztierpraktiker keine Verbesserungen der Tiergesundheit und des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Tierhaltungen.
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Die Bundestierärztekammer (BTK) kritisiert den Entwurf der Bundesregierung. Für Nutztierpraktiker seien die darin verankerten Auflagen kontrapoduktiv, heißt es in einer Pressemitteilung. So sollen künftig u. a. umfassende Daten über die Vergabe von antibiotischen Medikamenten an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentut (EMA) übermittelt werden. Die immensen Dokumentations- und Meldepflichten für Tierärzte kosten wertvolle Zeit am Patienten, betont die Bundestierärztekammer.
Darüberhinaus bemängelt die BTK, dass ihre in der Expertenanhörung des Agrarausschusses vorgebrachten Forderungen ignoriert wurden. Dazu zählten u. a.:
- Umsetzung der von der EU geforderten Tierärztlichen Bestandsbetreuung in nationales Recht
- Eindeutige Vorgaben für Stallbau in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung
- Schaffung einer einheitlichen Tiergesundheitsdatenbank zur Früherkennung von Krankheitsursachen
Bereits anlässlich des Deutschen Tierärztetags im September 2022 haben die vier großen Verbände BTK, Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt), Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) und Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) in einer Resolution eine erhebliche Verringerung des administrativen Aufwands für Tierärzte und keine Übernahme der jetzigen Meldeverpflichtung der Tierhalter gefordert. „Wir weisen die Regierenden darauf hin, dass eine Verbesserung der Tiergesundheit, des Tierschutzes sowie eine Produktion hochwertiger Lebensmittel tierischer Herkunft nur mit der Tierärzteschaft gelingen kann“, unterstrich BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann.