Neue Funktionen in der QS-Antibiotikadatenbank
Seit dem 1. Januar 2023 treten die Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) in Kraft. Durch die Änderung gibt es neue Vorgaben bei der Meldung von Antibiotikabelegen an die staatliche HIT-TAM-Datenbank - QS hat dazu entsprechende Anpassungen in der QS-Antibiotikadatenbank vorgenommen.
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Durch die Änderung des TAMG gibt es neue Vorgaben bei der Meldung von Antibiotikabelegen an die staatliche HIT-TAM-Datenbank. Um auch in Zukunft den Service der Belegweiterleitung von der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-TAM-Datenbank anzubieten, hat QS entsprechende Anpassungen in der Datenbank vorgenommen: Ab sofort können die HIT-Betriebsnummer des einzelnen Tierarztes, und die Packungs-ID angegeben werden. Zusätzlich wurde die Auswahl der Tiergruppen erweitert.
Die automatische Weiterleitung der Belege aus dem Jahr 2023 an die HIT-Datenbank wird im nächsten Programmierschritt ermöglicht. Diese können dann – auch rückwirkend – automatisch an die staatliche Datenbank übertragen werden, wenn QS die entsprechende Berechtigung zur Weiterleitung vorliegt. QS wird die Tierärzte, die am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen über den Programmierfortschritt informieren. Auch Informationen dazu, wie Tierarztpraxen QS zur Weiterleitung berechtigen, wird QS bereit stellen.