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9 Fragen an Berndt Eckert

Steuercheck für Fotovoltaikanlagen

Um die Energiewende anzukurbeln, hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel überraschend günstige Bedingungen für kleine und mittlere Fotovoltaikanlagen geschaffen. Was das für die Landwirtschaft bedeutet, erläutert Berndt Eckert , Mitgeschäftsführer der LGG Steuerberatungsgesellschaft mbH. | Interview: Matthias Borlinghaus
Veröffentlicht am
BWagrar: Was hat der Gesetzgeber beschlossen? Eckert: Wie der Bundestag im Jahressteuergesetz beschlossen hat, werden die Einnahmen aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen bis zu einer Bruttoleistung von 30 kWp laut Eintrag im Marktstammdatenregister rückwirkend bereits ab 1. Januar 2022 von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Bei der Umsatzsteuer wurde ab 2023 ein Steuersatz von null Prozent eingeführt. So ist die Anschaffung einer neuen Anlage ohne Mehrwertsteuer möglich. BWagrar: Welche Anlagen sind betroffen? Eckert: Begünstigt sind Anlagen auf Einfamilienhäusern einschließlich der Dächer von Garagen und Carports oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebsgebäude, von bis zu 30...
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