Kommentar
Die Wirtschaftlichkeit der Brennerei erhöhen
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Im Jahr 2013 hat eine einmalige „All-Parteien-Koalition” im Deutschen Bundestag das Alkoholsteuergesetz beschlossen und damit das Abfindungsbrennen gerettet. Das „Branntweinmonopol”, also die Möglichkeit, den Alkohol zu höheren als den marktüblichen Preisen an den Staat zu verkaufen, konnte aber nicht erhalten werden. Ende 2017 wurde es abgeschafft. Damit sind die Abfindungsbrenner seitdem den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten ausgesetzt. Das heißt, sie müssen aus dem ihnen zugestandenen Kontingent von jährlich 300 Liter reinen Alkohol Gewinn erwirtschaften. Das ist kaum zu schaffen. Darum erheben die Kleinbrennerverbände seit Jahren die Forderung nach einer Erhöhung des Brennkontingentes auf 500 Liter. Die Ampel-Koalition will nun...
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