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Allgemeinverfügung gilt nun auch für kleine Geflügelbestände

Biosicherheitsmaßnahmen ausgeweitet

Veröffentlicht am
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat die bereits geltenden Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen mit mehr als 1000 Tieren nun auch für kleinere Haltungen landesweit angeordnet. Ab dem 21. Januar muss jeder Halter von Hühnern, Puten, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in seine Haltung einhalten. Seit Anfang des Jahres gibt es in Baden-Württemberg elf Nachweise der Hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln, insbesondere im Raum Tübingen. Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Eintragsrisiko ausgehend von Wildvögeln in die Geflügelhaltung bundesweit als „hoch" ein. „Oberste Priorität muss...
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