
Landvolk kritisiert EU-Verordnung zu Tiertransporten
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der Vorschriften für Tiertransporte wird vom Landvolk Niedersachsen in weiten Teilen abgelehnt.
von DGS Redaktion (Quelle: AGE) Quelle AgE/Landvolk erschienen am 19.04.2024Scharfe Kritik an den Vorschlägen zur Novellierung der europäischen Vorschriften für Nutztiertransporte hat das Landvolk Niedersachsen geübt. Ziel scheine die generelle Reduzierung von Tiertransporten durch „massive Verschärfungen und praxisferne Vorgaben ohne nennenswerten Nutzen für den Tierschutz“ zu sein, erklärte Verbandsvizepräsident Frank Kohlenberg am 18. April in Hannover. Er bescheinigte dem Entwurf der EU-Kommission „erheblichen Änderungsbedarf“. Anpassungen der Transportbedingungen müssten gut durchdacht sein, anderenfalls würden über lange Zeit gewachsene Strukturen riskiert.
Kritisch sieht das Landvolk unter anderem den Vorschlag, Schlachttransporte auf eine Dauer von neun Stunden zu begrenzen. Ausnahmeregelungen für besonders ausgestattete Transportfahrzeuge müssten weiter möglich bleiben, betonte Kohlenberg. In Niedersachsen und ganz Deutschland gebe es schon heute Regionen, in denen kein Schlachtbetrieb mehr innerhalb der Zeitgrenze erreicht werden könne. Dem Landvolk zufolge sollen laut dem Kommissionsentwurf die Be- und Entladung zur Transportzeit gerechnet werden.
„Überwachung von Be- und Entladevorgängen durch Tierärzte nicht umsetzbar“
Praktisch nicht umzusetzen ist aus Sicht des Landesbauernverbandes die Absicht der EU-Kommission, die Be- und Entladevorgänge bei Schlachttiertransporten unter veterinärmedizinische Aufsicht zu stellen. Vor dem Hintergrund des bereits vorherrschenden Tierärztemangels und der praxisüblichen Verladezeiten werde ein nicht stemmbarer Aufwand auf die Tierärzteschaft zukommen. Das Landvolk befürchtet zudem einen unverhältnismäßig hohen Dokumentationsaufwand für Landwirte und Transportfirmen.
Die EU-Kommission hatte ihre Vorschläge zur Novellierung der geltenden Transportvorschriften im vergangenen Dezember vorgelegt. Die EU-Gesetzgeber haben die Novelle aber bislang nicht weiter vorangetrieben. Zumindest aufseiten des Europaparlaments wird sich daran in den kommenden Monaten auch nichts ändern. In der nächsten Woche findet die letzte Plenarsitzung der aktuellen Legislaturperiode statt, danach werden die anstehenden Europawahlen das politische Geschehen dominieren.