Hinweise zur Antibiotikadatenbank
Der kritische Blick auf Therapiehäufigkeiten
Das Landwirtschaftsministerium (MLR) hat ein Merkblatt herausgegeben, das die Vorgaben des Tierarzneimittelgesetzes zum neu geänderten Antibiotikaminimierungskonzept darstellt. Die neuen Vorgaben gelten für alle Halter von Nutztieren. Bestandsmeldungen erfolgen weiterhin halbjährlich durch den Tierhalter, die Meldung über den Einsatz von Antibiotika übernimmt nun der Tierarzt.
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Das im Jahr 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept, das Masttiere der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute umfasst hat, wurde mit Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zum 1. Januar 2023 auf weitere Tierkategorien, sogenannte Nutzungsarten, ausgedehnt. Die hierfür im Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere ( www.hi-tier.de ) betriebene Antibiotikadatenbank wird fortgeführt. Mitteilung zu Tierzahlen oder Nullmeldung Seit Jahresbeginn sind nun auch folgende Nutzungsarten mitteilungspflichtig, sofern die durchschnittlich gehaltene Tieranzahl im Kalenderhalbjahr die Bestandsuntergrenzen überschreitet: Milchrinder ab der ersten Kalbung (Bestandsuntergrenze 25 Tiere) betriebsfremd geborene Kälber ab der Einstallung bis...
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