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Gemeinsamer Antrag 2023: Was lange währt…?

Sie ließ lange auf sich warten, aber dieses Jahr ist es nun soweit: Die neue Agrarreform ist seit 1. Januar in Kraft getreten und löst das seit 2015 geltende System ab. Damit sind etliche Neuerungen verbunden, mit denen sich die Betriebe im Gemeinsamen Antrag auseinandersetzen müssen.
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Die neue GAP wirft viele Fragen auf. Fallende Direktzahlungen sollte man versuchen, mit Ökoregelungen auszugleichen. 
Die neue GAP wirft viele Fragen auf. Fallende Direktzahlungen sollte man versuchen, mit Ökoregelungen auszugleichen. Elisabeth Böhnlein
Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V.
Tel. 0711/2140-221
E-Mail: elisabeth.boehnlein@lbv-bw.de
Autorin Sicher ist auf jeden Fall: Es wird in vielen Bereichen komplizierter. Zunächst sind geänderte Termine unbedingt zu berücksichtigen: Der 15. Mai ist künftig als Ausschlussfrist zu verstehen. Das bedeutet, dass die Abgabefrist nicht auf den nächsten Werktag verschoben wird, wenn der 15. Mai auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Grund hierfür ist die mittlerweile rein elektronische Antragstellung und -einreichung. Eine verspätete Einreichung bedeutet eine Kürzung der Förderungen um ein Prozent je Kalendertag. Diese ist jedoch nur bis zum 31. Mai möglich. Danach wird ein Antrag als verfristet abgelehnt. Verschiedene Änderungen sind zwischen dem 16. und dem 31. Mai auch ohne Abzug möglich. Genauere Informationen bietet der...
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