Fristverlängerung bei der Geschlechtsbestimmung im Ei
Das Bundesagrarministerium plant eine Lockerung der Vorgaben für das Töten von Embryos in Hühnereiern. Nach einem Bericht vom „Spiegel“ im Internet will das Ressort von Cem Özdemir die Frist von sechs nun auf zwölf Tage verlängern. Damit stünde eine erneute Reform des Tierschutzgesetzes an.
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Das Ministerium begründet das Vorhaben mit einer neuen wissenschaftlichen Studie, derzufolge Hühnerembryonen bis einschließlich des zwölften Bebrütungstages keine Schmerzen empfinden können. Erst ab Tag 13 könne ein Schmerzempfinden der Embryonen nicht mehr ausgeschlossen werden. Bislang bestand Unklarheit, ob ein Hühnerembryo vom siebten bis einschließlich des 15. Tages schmerzempfindlich ist. Gesichert war dies erst für die Zeit nach dem 15. Tag. Ein entsprechender Sachstandsbericht soll dem Bundestag – wie vom Gesetz vorgesehen – bis zum 31. März 2023 zugehen.
Deutscher Tierschutzbund will Umstellung auf Zweinutzung
Die Verlängerung der Tötungsfrist für die Kükenembryos würde den Brütereien ermöglichen, mit den existierenden Methoden der Geschlechtsbestimmung im Ei weiterzumachen. Wenn das Gesetz nicht geändert wird, würde dies die Unternehmen ab 2024 in Schwierigkeiten bringen. Unterdessen bekräftigte der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung, im Sinne des Tierschutzes auch das Töten von Kükenembryos grundsätzlich zu verbieten und vielmehr die Umstellung auf Zweinutzungshühner zu fördern. Alle Alternativen stellten den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstießen damit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel „Tierschutz“, beklagt die Organisation.
Ergebnisse des Forschungsvorhabens
In der vom BMEL beauftragten Studie wurden von Bruttag ED7 bis ED19 Lohman Selected Leghorn “White Layer“ Hühnerembryonen verwendet. Bis einschließlich des Bebrütungstags 12 gehen die Untersuchungen davon aus, dass Hühnerembryonen keine Schmerzen empfinden können. Die per Elektroenzephalogramm (EEG) gemessene elektrische Aktivität des Gehirns der Embryonen schliessen demnach ein Schmerzempfinden bis zum 13. Bebrütungstag aus. Danach können die Experten ein Schmerzempfinden der Hühnerembryonen aber nicht mehr ausschliessen.
Die Untersuchungen wurden an der TU München am Zentrum für Präklinische Forschung, der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie an der School of Life Sciences (Biotechnologie der Reproduktion) von namhaften Wissenschaftlern durchgeführt.